Dauergrabpflege:
Ein Service der Friedhofsgärtner, der wachsenden Zuspruch
genießt. Sei es aus zeitlichen Gründen, wegen der weiten
Entfernung zum Grab, sei es aufgrund einer persönlichen Behinderung
oder sei es aus Vorsorge für die Pflege
der Grabstätte nach dem eigenen Tod. Immer mehr Bürger
nutzen dieses individuelle Angebot. Es sorgt auch für klare
Regelung bei Nachlassangelegenheiten und Testamenten.
Ein Dauergrabpflegevertrag ist dann gegeben wenn
zwischen dem Auftraggeber, einem Friedhofsgärtner und der Genossenschaft
Aachener Friedhofsgärtner ein schriftlicher Vertrag über
eine bestimmte Zeitdauer - mindestens für 5 Jahre - in der
Regel für die gesamte Ruhefrist der Grabstätte abgeschlossen
wird.
Die vertraglichen Sicherheiten:
Der Dauergrabpflegevertrag enthält Angaben über die Grabstätte,
die Laufzeit sowie die zu erbringenden Leistungen. Die Genossenschaft
Aachener Friedhofsgärtner, die auch sämtliche Zahlungen
an uns vornimmt, verwaltet die jeweilige Vertragssumme, die als
Einmalzahlung bei Vertragsabschluss geleistet wird.
Die regelmäßige Kontrolle der Grabstätte übernimmt
die Genossenschaft
Aachener Friedhofsgärtner
Wann soll die Grabpflege beginnen ?
Der Beginn einer Grabpflege wird im Dauergrabpflegevertrag vereinbart.
Entweder nach Vertragsabschluss oder nach dem Ableben des Auftraggebers.
Fordern Sie ein individuelles
Angebot von uns
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